Das Gravenbruch-Wappen

Wie kam es eigentlich zu der Idee ein Gravenbruch-Wappen zu kreieren?
von Alexander Jungmann

Im Frühjahr 2019 sprach mich mein damaliger Fraktionsgeschäftsführer, Luka Sinderwald, nach einer Sitzung der Neu-Isenburger Stadtverordnetenversammlung, kurz Stavo, an und fragte mich, warum an der Schürze der Regierungsbank, links und rechts vom Rednerpult, kein Wappen von Gravenbruch zu sehen sei, wo doch auch ein Wappen des Stadtteils Zeppelinheim dort vorhanden sei.

Fotomontage.

Da fiel mir selbst das erste Mal bewusst auf, dass es von Gravenbruch gar kein Wappen gibt und ich musste ihm mitteilen, dass es seltsamerweise kein Wappen für den Stadtteil gebe, aber ich mit meiner Expertise als Fachmann auf dem Gebiet der Heraldik für Abhilfe sorgen könnte.

Damit war die Idee geboren, aus den signifikantesten Wappen die mit Gravenbruch in Verbindung stehen, dem Wappen der Grafen von Schönborn und dem Wappen des bekanntesten Vertreters aus der Heusenstammer Linie, dem Erzbischof von Mainz, Sebastian von Heusenstamm, unter heraldischen Gesichtspunkten, ein entsprechendes Wappen zu erstellen und dieses als Antrag in die Stavo einzubringen.

Der Antrag wurde damals aus völlig unverständlichen Gründen leider abgelehnt und so entwickelte sich aus dem politischen Projekt ein wirtschaftliches und ich entschloss mich dazu, das nicht amtliche Gravenbruch-Wappen als Marketingartikel auf den Markt zu bringen. Der Zuspruch war enorm, es bildete sich sogar eine kleine „Fan-Base“ darum und so hatte der Stadtteil nun doch endlich sein fehlendes Identifikationssymbol erhalten.

Blasonierung des Gravenbruch-Wappens

Geviert, Feld 1 und 4: gleichfalls geviert, davon Feld 1 und 4; Rot belegt mit silbernem Rad, Feld 2 und 3; Silber und Rot durch drei aufsteigende Spitzen geteilt; Feld 2 und 3: Rot und Silber durch drei aufsteigende Spitzen geteilt und darauf stehend, ein aufgelegter goldener blaubezungter Löwe mit blauer Krone.

Zusammensetzung des Gravenbruch-Wappens

Links oben ist das Wappen Sebastians von Heusenstamm (* 16. März 1508 in Frankfurt am Main; † 18. März 1555 in Eltville) zu sehen, der von 1544 bis 1555 Kurfürst und Erzbischof von Mainz sowie Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches war. Dessen Neffe, der Junker Sebastian von Heusenstamm, ließ vermutlich 1586, im Creyen Bruch einen befestigten Hof anlegen; rechts davon das Wappen der Grafen von Schönborn, die 1661 Eigentümer des Hofes und der darum liegenden Ländereien wurden und den Besitz bis 1976 hielten; darunter die umgekehrter Reihenfolge an Wappen. Das Wappen selbst, stellt die Geschichte Gravenbruchs dar, bis zur Eingemeindung nach Neu-Isenburg am 1. April 1957.


Im April 2019 wurde die Anfrage beim Grafen von Schönborn zur Verwendung des Wappens der Grafen wie folgt beantwortet.

Erfreuliche Neuigkeiten bezüglich des Gravenbruch-Wappens!

Jüngst war es mir möglich das Gravenbruch-Wappen dem Chef des Hauses von Schönborn zu präsentieren und durch dessen Kuratorin wurde mir nachfolgende Botschaft übermittelt:

„Ich darf Ihnen ausrichten, das Graf von Schönborn sich freut, das Sie sich so viel Mühe gemacht haben. Schön das auch der Schönborn Löwe in Gravenbruch wieder Verwendung findet.“

Im Gravenbruch-Shop gibt es allerlei Devotionalien mit dem Gravenbruch-Wappen: https://gravenbruch-shop.myspreadshop.de/ oder auch im Getränkemarkt Dorschtlöscher sind Wappen-Aufkleber, Wappen-Aufnäher oder Stofftaschen mit dem aufgelegten Gravenbruch-Wappen erhältlich.

Auch die Offenbach Post beschäftigte sich mit dem Gravenbruch-Wappen und verfasste den im Verweis zu findenden Bericht. https://www.op-online.de/region/neu-isenburg/neu-isenburg-ueber-umgang-ihrem-wappen-vorschlag-enttaeuscht-11751385.html

Ein Ausug in die Heraldik

(Wappenkunde) und die anhängende Rechtslage

Beim Gravenbruch-Wappen handelt es sich per Denition um ein sogenanntes Ortsteilwappen, welches durch keine gesetzliche Grundlagen [1] geregelt wird, wie etwa Wappen selbstständiger Städte, Gemeinden und Landkreise, bei denen es sich um amtliche Hoheitszeichen [2] handelt.

Im Bezug auf die enthaltenen Familienwappen im Gravenbruch-Wappen, deren Schöpfung weit mehr als 70 Jahre zurückliegt, die damit gemeinfrei sind. Der Schutz von Familienwappen wiederum, fußt auf dem Namensrecht, § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) [3], der sich wie folgt liest; „Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen“ [4]. Vereinfacht dargestellt bedeutet dies, wenn beispielsweise die Gründerfamilie eines Ortes, ein rotes Wappen führt und der Ort sich für die Verwendung des roten Wappens entscheidet, so müsste der Ort bei der Gründerfamilie um deren Erlaubnis ersuchen. Entscheidet sich jedoch der Ort dazu, dem rote Wappen, beispielsweise, ein grünes Wappen aufzulegen, handelt es sich um kein gleiches Wappen mehr, sondern um eine Neuschöpfung und es bedarf keiner Einholung einer Erlaubnis. Die Ausgestaltung von Wappen wiederum, folgt den eng gesteckten Gestaltungsgrundlagen der Heraldik [5], wobei es sich dabei um keine bindende gesetzlichen Regelung handelt. Ein Verlassen dieser Gestaltungsgrundlagen, führt jedoch zu einer anderen Betrachtungsweise und dann handelt es sich nicht mehr um ein Wappen, sondern um ein einfaches Logo.

[1]: https://herold-verein.de/heraldik/die-deutsche-ortswappenrolle/

[2]: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtliches_Wappen

[3]: https://de.wikipedia.org/wiki/Wappenrecht#Schutz_des_Wappens

[4]: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__12.html

[5]: http://www.welt-der-wappen.de/Heraldik/seite38.htm

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